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Page:Traité instituant la Communauté Européenne du Charbon et de l’Acier, 1951.djvu/142

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ER BUNDESKANZLER
UND
DER BUNDESMINISTER DES AUSWÄRTIGEN
Paris, den 18. April 1951.
Seiner Exzellenz
Herrn
Präsident Robert Schuman
Minister des Auswärtigen
Paris
Herr Präsident,

Die Vertreter der Bundesregierung haben bei den Verhandlungen über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wiederholt die Erklärung abgegeben, dass die endgültige Regelung des Status der Saar nur durch den Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgen kann. Sie haben ferner bei den Verhandlungen die Erklä-rung abgegeben, dass die Bundesregierung durch die Unterzeichnung des Vertrages keine Anerkennung des gegen-wärtigen Status an der Saar ausspricht.

Ich wiederhole diese Erklärung und bitte, mir zu bestätigen, dass die französische Regierung mit der Bundes-regierung darüber übereinstimmt, dass die endgültige Rege-lung des Status der Saar nur durch den Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgt und dass die fran-zösische Regierung in der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl durch die Bundesregierung keine Anerkennung des gegen-wärtigen Status an der Saar durch die Bundesregierung erblickt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez.) ADENAUER.